Flensburg
In Flensburg wurde mit Wirkung zum 06.11.2025 ein Sperrbezirk eingerichtet.
Weitere Informationen: Kreis Schleswig-Flensburg
Der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V. engagiert sich für Ausbildung, Beratung, Bienengesundheit und eine sichere Zukunft der Imkerei – für Hobby- und Berufsimker gleichermaßen.
Der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V. vereint mehr als 2.500 aktive Mitglieder aus Schleswig-Holstein, Hamburg und angrenzenden Regionen. Die Mitglieder profitieren von einem starken Netzwerk, fachkundiger Unterstützung und praxisnahen Bildungsangeboten, die ihnen helfen, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Imkerei zu betreiben.
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen und zählt zu den bedeutendsten Bienenseuchen. Für Menschen ist sie ungefährlich, für betroffene Bienenvölker kann sie jedoch erhebliche Schäden verursachen. Eine frühzeitige Erkennung, konsequente Überwachung und schnelle Maßnahmen sind daher entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Auf dieser Seite findest Du aktuelle Informationen rund um das Thema Faulbrut, Hinweise zu amtlich eingerichteten Sperrbezirken sowie wichtige Unterlagen und Ansprechpartner für Schleswig-Holstein und Hamburg.
Der beste Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut ist eine konsequente Vorsorge. Dazu gehören regelmäßige Standkontrollen, hygienisches Arbeiten an den Bienenvölkern sowie die Untersuchung von Futterkranzproben. Durch Laboruntersuchungen kann ein möglicher Befall oft erkannt werden, noch bevor klinische Symptome sichtbar werden. Für Imkerinnen und Imker in Schleswig-Holstein steht hierfür das Landeslabor Schleswig-Holstein als Untersuchungsstelle zur Verfügung. Eine frühzeitige Diagnose hilft, Schäden zu begrenzen und notwendige Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten
Hier können Sie Ihre Futterkranzproben untersuchen lassen:
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Str. 5
24537 Neumünster
Tel: 04321/904652
Wird ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt, richten die zuständigen Behörden zum Schutz umliegender Bienenstände einen Sperrbezirk ein. Innerhalb dieses Gebietes gelten besondere tierseuchenrechtliche Vorgaben, beispielsweise zu Wanderbewegungen, Verbringung von Bienenvölkern oder notwendigen Untersuchungen. Auf der Karte des Landesverbandes findest Du die aktuell amtlich gemeldeten Sperrbezirke in Schleswig-Holstein und Hamburg. Weitere Details zu einzelnen Gebieten erhältst Du direkt über die Markierungen auf der Karte oder beim jeweils zuständigen Kreisveterinäramt. So kannst Du Dich schnell und zuverlässig über die Lage in Deiner Region informieren.
In Flensburg wurde mit Wirkung zum 06.11.2025 ein Sperrbezirk eingerichtet.
Weitere Informationen: Kreis Schleswig-Flensburg
Wenn Du Auffälligkeiten im Brutbild bemerkst oder den Verdacht auf Amerikanische Faulbrut hast, solltest Du umgehend handeln und keine Zeit verlieren. Vermeide das Verstellen von Völkern oder Material und informiere unverzüglich den zuständigen Bienensachverständigen, Deinen Vereinsvorstand oder das Veterinäramt. Eine schnelle Abklärung schützt nicht nur Deinen eigenen Bestand, sondern auch die Bienenvölker in der gesamten Umgebung. Je früher reagiert wird, desto besser lassen sich weitere Schäden vermeiden.
Bitte nutzen Sie für die Einsendung von Faulbrutuntersuchungen an das Landeslabor in Neumünster den vorgegebenen Untersuchungsauftrag.
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